1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin war aufgrund ihrer Anstellung als kaufmännische Angestellte bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 20. März 2016 stürzte sie und erlitt dabei unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma. In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für den fraglichen Unfall und erbrachte Leistungen in Form der Übernahme der Heilbehandlungskosten sowie von Taggeldern. Weiter führte sie medizinische Abklärungen durch; insbesondere liess sie die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der B. GmbH [B.] vom 15. Juni 2020).