Denn im PMEDA-Gutachten vom 23. Oktober 2019 wurde bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit bereits berücksichtigt, dass die orthopädischen und neurologischen Gesundheitsstörungen eine qualitative Minderung der Arbeitsfähigkeit mit einer reduzierten Belastbarkeit für körperlich überwiegend schwere Arbeiten und Tätigkeiten mit häufigen Arbeiten über der Horizontalen bedingen würden (VB 128.2 S. 15). Und im neurologischen Verlaufsgutachten vom 28. September 2020 wurde hinsichtlich des Belastungsprofils festgehalten, eine optimal angepasste Tätigkeit sei eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit unter Vermeidung von häufigen