Neuanmeldungsverfahren eingereichten Berichten in somatischer Hinsicht jedoch nicht. Denn im PMEDA-Gutachten vom 23. Oktober 2019 wurde bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit bereits berücksichtigt, dass die orthopädischen und neurologischen Gesundheitsstörungen eine qualitative Minderung der Arbeitsfähigkeit mit einer reduzierten Belastbarkeit für körperlich überwiegend schwere Arbeiten und Tätigkeiten mit häufigen Arbeiten über der Horizontalen bedingen würden (VB 128.2 S. 15).