Aus versicherungsmedizinischer Sicht könne bei einem Vergleich der zum Zeitpunkt der Verfügung vom 22. Oktober 2020 (VB 208) und heute vorliegenden Gesundheitsstörungen eine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes weiterhin nicht nachvollzogen werden. Insbesondere würden sich aus den eingegangenen Berichten, vor allem den Konsultationsberichten der Orthopädie C. von Juli bis November 2021, der Handchirurgie C. von August bis Dezember 2021 und von Dr. med. D., Facharzt für Neurologie, Q., von August bis November 2021 weiterhin gar keine Hinweise auf eine Zustandsverschlechterung und explizit auch keine Indikation für weitere Operationen ergeben.