3.3. Das Zerschlagen von Steinen mittels Hammer in gebückter Haltung stellt kein Ereignis dar, bei dem ein ungewöhnlicher äusserer Faktor auf den menschlichen Körper einwirkt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Bücken möglicherweise mit einer gewissen Drehung bzw. Neigung erfolgte (vgl. etwa die von der behandelnden Ärztin erwähnte Distorsion; VB 47). Die vom Beschwerdeführer ausgeführte Bewegung beim Zerschlagen der Steine war, wie sich gestützt auf dessen eigene Angaben zum Ereignishergang ergibt, weder programmwidrig noch wurde sie durch einen ungewöhnlichen äusseren Faktor beeinflusst.