Auf Nachfrage der Beschwerdegegnerin teilte der Einsatzbetrieb mit, die beiden zuständigen Poliere auf der Baustelle hätten keinen Unfall bestätigen können (VB 20 S. 1). Im Fragebogen vom 15. Februar 2022 gab der Beschwerdeführer hinsichtlich des Ereignisses vom 6. September 2021 an, auf der Baustelle beim Benutzen eines Hammers zum Zerschlagen von Steinen in gebückter Haltung einen Schmerz und ein Ziehen hinten am Rücken verspürt zu haben. Diese Schmerzen seien während des Tages und der darauffolgenden Nacht schlimmer geworden.