Im Verlauf sei es der Beschwerdeführerin gelungen, die Arbeitsfähigkeit ab März 2021 bis Dezember 2021 schrittweise auf maximal 60 % zu steigern. Nachdem ihre beiden Söhne ausgezogen seien, würde sie in einem 100%-Pensum arbeiten, wenn sie vollständig gesund wäre. Der Grund für die reduzierte Arbeitsfähigkeit liege darin, dass die Beschwerdeführerin mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung ihrer Tätigkeit als Psychotherapeutin benötige, rascher ermüde und eine längere Erholungszeit benötige (Beschwerdebeilage 7).