1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin ist Mutter zweier erwachsener Kinder und als Psychotherapeutin tätig. Sie meldete sich am 24. Mai 2021 unter Hinweis auf eine bipolare Störung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen ihrer daraufhin durchgeführten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin unter anderem die Akten der Krankentaggeldversicherung bei. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie mit Verfügung vom 19. Mai 2022 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.