6. Der psychiatrische Gutachter Dr. med. B. kam zum Schluss, in der bisherigen Tätigkeit als Schuhverkäuferin bestehe seit 2002 (wie bereits in der ersten polydisziplinären Begutachtung durch das ZMB Basel 2006 beschrieben) keine Arbeitsfähigkeit mehr. In Bezug auf eine Verweistätigkeit hielt der Gutachter fest, es bestehe eine 50%ige Arbeitsfähigkeit. Seit der letzten psychiatrischen Beurteilung im Rahmen des polydisziplinären esti- med-Gutachtens sei weder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands noch der Arbeitsfähigkeit zu objektivieren (VB 285.1 S. 26; Stellungnahme von Dr. med. B. vom 9. Dezember 2022).