5.3. Die Beschwerdeführerin bringt weiter vor, es seien Kniebeschwerden aufgetreten. Gemäss dem behandelnden Arzt habe sich Wasser im rechten Knie angesammelt, er vermute eine akute Arthrose. Abklärungen hierzu, namentlich ein MRI, seien im Gange. Diese Verschlechterung sei noch vor Verfügungserlass eingetreten, daher sei der diesbezügliche Sachverhalt abzuklären und zu würdigen (Beschwerde S. 12).