Der Gutachter Dr. med. B. setzte sich in seinem Gutachten eingehend mit den medizinischen Vorakten und mit der persönlichen, beruflichen und gesundheitlichen Entwicklung der Beschwerdeführerin auseinander und legte den zeitlichen Verlauf der Entwicklung in den entsprechenden Bereichen dar (VB 285.1 S. 22 ff.). Ebenfalls gab er ausführlich die von ihm erhobenen Untersuchungsbefunde wieder und legte unter Beachtung der massgebenden Indikatoren (BGE 145 V 361 E. 4.3 S. 368 mit Hinweis) dar, aus welchen medizinisch-psychiatrischen Gründen die erhobenen Befunde das -9-