Der Bericht von Dr. med. univ. C. vom 5. Mai 2021 (VB 280) wurde vom Gutachter Dr. med. B. in seinem Aktenzusammenzug inklusive den dortigen Diagnosen, der Medikation (50 mg Zoloft und 1 mg Temesta bei Bedarf) und der Verschlechterung der Angstsymptomatik wiedergegeben (VB 285.1 S. 9). Diesbezüglich hielt der Gutachter auch Inkonsistenzen fest, da die Behandlerin Dr. med. univ. C. in ihrem Bericht eine Therapie mit 50 mg Zoloft erwähne, die Beschwerdeführerin anlässlich der Begutachtung jedoch angegeben habe, dass zurzeit keine medikamentöse anti- -8-