Mit Stellungnahme vom 9. Dezember 2022 führte der Gutachter aus, weder in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit noch in Bezug auf die gesundheitliche Situation sei aus psychiatrischer Sicht eine wesentliche Veränderung gegenüber dem estimed-Gutachten vom 25. März 2018 bzw. seit dem Erlass der Verfügung vom 3. Oktober 2018 festzustellen (vgl. Stellungnahme vom 9. Dezember 2022).