Eine solche Arbeitssituation bestehe wahrscheinlich nur an einer geschützten Arbeitsstelle (VB 219.1 S. 44 f.). Psychiatrisch sei eine Verweistätigkeit in einer übersichtlichen Arbeitssituation, eher in einem kleinen Team mit regelmässigen Arbeitsabläufen an einem halben Tag möglich (VB 219.1 S. 46). Das Zumutbarkeitsprofil sei aufgrund orthopädischer, neuropsychologischer und psychiatrischer Einschränkungen formuliert worden (vgl. VB 219.1 S. 51).