Eine angepasste Tätigkeit sollte aus orthopädischer Sicht keine einseitige Belastung des linken Kniegelenkes und der Lendenwirbelsäule enthalten, sämtliche Arbeiten im Wechsel von Stehen, Gehen und Sitzen seien somit vollschichtig zumutbar (VB 219.1 S. 43). Neuropsychologisch könne die Beschwerdeführerin bei einer Arbeitspräsenz von 70 % (5.75 Stunden pro Tag an 5 Tagen die Woche) eine Arbeitsleistung von 50 % bezogen auf ein 100%-Pensum erbringen. Kundenkontakt komme nicht in Frage. Die Verweistätigkeit bedinge kognitiv einfache und klar strukturierte Aufgabenstellungen, die weitgehend automatisiert und überlernt seien, allenfalls rein repetitiven Charakter haben könnten.