"1. Die angefochtene Verfügung vom 24.05.2022 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine ganze Invalidenrente, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des medizinischen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 1. Juli 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.