Nach mehrfacher Abweisung des Leistungsbegehrens sowie Neuanmeldung sprach ihr die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 19. Oktober 2012 aufgrund von Kniebeschwerden sowie psychischen Beschwerden ab dem 1. Februar 2011 eine Viertelsrente zu. Infolge eines Revisionsgesuches vom 1. Juli 2015 liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch die estimed AG polydisziplinär begutachten (estimed-Gutachten vom 25. März 2018) und sprach ihr mit Verfügung vom 3. Oktober 2018 ab dem 1. Juli 2015 eine halbe Rente zu (bestätigt mit rechtskräftigem Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau VBE.2018.859 vom 16. August 2019).