1. 1.1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin meldete sich erstmals am 21. März 1995 bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Nach mehrfacher Abweisung des Leistungsbegehrens sowie Neuanmeldung sprach ihr die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 19. Oktober 2012 aufgrund von Kniebeschwerden sowie psychischen Beschwerden ab dem 1. Februar 2011 eine Viertelsrente zu.