Der Beschwerdeführer hat damit bis zu seiner fristlosen Kündigung am 16. Juli 2021 Anspruch auf Insolvenzentschädigung. Demnach ist die Sache zur Neuberechnung der Insolvenzentschädigung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Es bleibt darauf hinzuweisen und von der Beschwerdegegnerin zu berücksichtigen, dass nur diejenigen ausstehenden Forderungen zu decken sind, -8-