_ schrieb zwar ausweislich der WhatsApp-Nachricht vom 28. Juni 2021, dass der Beschwerdeführer frei sei, eine andere Arbeit anzunehmen. Gleichzeitig informierte er ihn aber, dass das Restaurant vorerst nur für weitere zwei Wochen geschlossen bleibe und sie gedenken würden, das Restaurant wieder zu eröffnen, sobald sie jemanden fänden, der das Team leiten könne (vgl. E. 3.2.1. hiervor). Am 6. Juli 2021 schrieb der Beschwerdeführer E._____, dass man ihm künden solle, wenn man das Restaurant schliessen wolle (vgl. E. 3.2.3. hiervor).