Es würden ja auch nicht alle Mitarbeiter den Antrag auf Insolvenzentschädigung stellen, da sich die anderen anders orientiert hätten. Eine Mitarbeiterin sei zu dieser Zeit noch krankgeschrieben gewesen. Ein Mitarbeiter habe selber gekündigt, da er schon etwas Neues gehabt habe. Betreffend die Ferien des Beschwerdeführers im Juni könne sich sein Bruder nicht mehr erinnern, ob der Beschwerdeführer da gewesen sei oder nicht. Fakt sei, dass der Beschwerdeführer das Maximum rauszuholen versuche. Der Beschwerdeführer habe, er sei sich nicht ganz sicher, ab wann, Arbeit gefunden "im G._____" in R._____ (VB 115). -7-