3.2.9. In seiner E-Mail-Nachricht vom 24. März 2022 führte E._____ auf erneute Nachfrage der Beschwerdegegnerin aus, da er im Jahr 2021 fast das ganze Jahr wegen eines Burnouts nicht gearbeitet habe, habe er sich bezüglich der von der Beschwerdegegnerin gestellten Fragen mit seinem Bruder kurzgeschlossen, welcher in dieser Zeit die Verantwortung übernommen habe. Die C._____ GmbH habe den Betrieb per Sonntag, 13. Juni 2021, mit sofortiger Wirkung eingestellt aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Die Mitarbeiter seien darüber informiert worden. Es würden ja auch nicht alle Mitarbeiter den Antrag auf Insolvenzentschädigung stellen, da sich die anderen anders orientiert hätten.