324 OR keine Arbeit leisten konnte. Solange der Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, hat er einen Lohnanspruch, der gegebenenfalls einen Anspruch auf Insolvenzentschädigung rechtfertigen kann (Urteil des Bundesgerichts 8C_526/2017 vom 15. Mai 2018 E. 6.1.1 mit Hinweis auf BGE 132 V 82 E. 3.1 S. 84 f.).