3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 29. August 2022 hielt der Beschwerdeführer an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist die Höhe des Anspruchs des Beschwerdeführers auf Insolvenzentschädigung.