"1. Es sei festzustellen, dass dem Beschwerdeführer eine Insolvenzentschädigung in Höhe von brutto CHF 7'596.60 zusteht – abzüglich der anteilsmässigen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von CHF 968.86 und der bisher geleisteten Akontozahlungen vom 28.03.2022 in Höhe von CHF 1'857.85 und vom 31.05.2022 in Höhe von CHF 528.10. 2. Entsprechend sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, ihre Schlussabrechnung vom 31.05.2022 zu revidieren und die Nettodifferenz in Höhe von CHF 4'241.79 dem Beschwerdeführer nachzuzahlen.