Der Antrag auf Übernahme der Kosten der neuen FM- Anlage beziehe sich auf ein Gerät, welches für die Übertragung des Online- Schriftdolmetschdienstes an den überbetrieblichen Kursen benötigt werde. Ohne dieses Gerät sei das Schriftdolmetschen nicht möglich. Mittels dieses Gerätes werde das vom Lehrer gesprochene Wort via Internet an die Schriftdolmetscherin übermittelt, welche das Gesprochene aufschreibe und diese Mitschrift wiederum mittels Internet auf den Laptop der Beschwerdeführerin übertrage. Somit habe sie die Möglichkeit, dem Schulunterricht (in einer grossen Klasse) zu folgen (VB 163 S. 2).