3.1.2. Nach Rückfragen der Beschwerdegegnerin führte die Beschwerdeführerin in ihrem Schreiben vom 30. November 2021 aus, das Cochlear Wireless MiniMic2+ benötige sie unter anderem beim Arbeiten, damit sie die Aufträge des Vorgesetzten verstehen könne. Ausserdem brauche sie dieses Gerät auch in der Freizeit, zum Beispiel wenn sie sich in einer lauten Umgebung befinde, damit sie einem eins-zu-eins-Gespräch folgen könne bei Umgebungslärm. Der Antrag auf Übernahme der Kosten der neuen FM- Anlage beziehe sich auf ein Gerät, welches für die Übertragung des Online- Schriftdolmetschdienstes an den überbetrieblichen Kursen benötigt werde.