Pandemie dürfe diese jedoch nicht in den Schulungsräumlichkeiten anwesend sein. Mit den in der Offerte aufgeführten Geräten sei es möglich, das gesprochene Wort sowohl zur Schriftdolmetscherin als auch mit dem induktiven Empfänger direkt auf das Implantat der Beschwerdeführerin zu übertragen. Dadurch verbessere sich zusätzlich die Verständlichkeit für die Beschwerdeführerin, da ein Hörimplantat lediglich auf eine Distanz von anderthalb bis zwei Meter (im optimalen Fall, ohne Maske) eine gute Sprachverständlichkeit liefern könne. Zusätzlich könne die Beschwerdeführerin die Geräte bei Arbeitsbesprechungen und Tagesplanungen im Betrieb verwenden (VB 161 S. 1).