3.1.1. In ihrem Antrag um Kostenübernahme einer zusätzlichen FM-Anlage vom 11. November 2021 führte die Beschwerdeführerin aus, um die Verständlichkeit am Arbeitsplatz sowie an den überbetrieblichen Kursen zu verbessern, sei es notwendig, dass sie eine bessere Sprachverständlichkeit mit einem FM-System erhalte. An den überbetrieblichen Kursen werde das Gesprochene von einer Schriftdolmetscherin übersetzt. Aufgrund der Corona -5-