Gemäss Rz. 2130* Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) können FM-Anlagen als Hilfsmittel zur Schulung, Ausbildung, Frühförderung und Verbesserung bzw. Erhaltung der Erwerbsfähigkeit an folgende versicherte Personen abgegeben werden: -4-