2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. Juli 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Gesuch der Beschwerdeführerin um Kostengutsprache für eine zusätzliche FM-Anlage mit Verfügung vom 10. Mai 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 176) zu Recht abgewiesen hat. -3-