2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 10. Mai 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Juni 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 10.05.2022 sei aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für eine zusätzliche FM-Anlage zu erteilen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin."