1. Die 2004 geborene Beschwerdeführerin leidet an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit nach einer Pneumokokken-Meningitis und bezieht und bezog deswegen verschiedene Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Unter anderem leistete die Beschwerdegegnerin Kostengutsprachen für FM-Anlagen (Mitteilungen vom 29. Oktober 2008 und 3. August 2020), eine erstmalige berufliche Ausbildung als Köchin EFZ (Mitteilung vom 17. Februar 2021) und einen Online-Schriftdolmetsch- dienst für acht überbetriebliche Kurse im ersten Lehrjahr (Mitteilung vom 4. Oktober 2021).