4.3. Schliesslich verbleibt anzumerken, dass im psychiatrischen Teil des PMEDA-Gutachtens vom 24. August 2021 zur Frage der Arbeitsfähigkeit ausgeführt wurde, "Tätigkeiten mit hoher Stressbelastung und hohen Anforderungen an die Konzentration sollten vorerst vermieden werden, was auch die angestammte Arbeit als IT-Projektmanager oder eine vergleichbare Arbeit" betreffe, und dass für die angestammte Tätigkeit "eine Leistungseinschränkung von 20 %" bestehe (VB 206, S. 206 f.). Mit diesen Angaben bleibt unklar, ab wann die Arbeitsfähigkeit von 80 % in der angestammten Tätigkeit gelte, zumal der Gutachter die berechtigte diesbezügli-