einer Arbeitsfähigkeit angeführte Angabe einer "Verbesserung der reaktiv-depres- siven, chronifizierten Symptomatik" durch Dr. med. K. in dessen Bericht vom 1. Dezember 2020 (vgl. VB 206, S. 207) scheint sich nach dem Dargelegten jedenfalls nicht auf den Zeitpunkt "Ende 2020" zu beziehen. Zudem gab Dr. med. K. lediglich – aber immerhin – eine "leicht rückläufige Symptomatik der schweren depressiven Episode" an (VB 184, S. 5). Weshalb dies mit einem Übergang von einer vollen Arbeitsunfähigkeit zu einer Arbeitsfähigkeit von 80 % in der angestammten und von 100 % in einer angepassten Tätigkeit einhergehen soll, wurde von Dr. med. H. indes nicht nachvollziehbar dargelegt.