Schädelprellung, DD Commotio cerebri am 02.11.2015, ohne nervale Residuen Spannungskopfschmerzen". Zusammengefasst sei der Beschwerdeführer aus gesamtmedizinischer Sicht in seiner angestammten Tätigkeit zufolge oto-rhino-laryngologisch sowie psychisch bedingter Einschränkungen zu 80 % und in einer angepassten Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig. Diese Beurteilung gelte "spätestens seit Ende 2020" (VB 206, S. 9 f.).