2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Juli 2022 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 11. Juli 2022 verzichtete. 2.4. Mit Verfügung vom 14. Juli 2022 bewilligte die Instruktionsrichterin dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte Rechtsanwalt MLaw Andreas Hübscher, Baden, zu dessen unentgeltlichem Vertreter. 2.5. Der Beschwerdeführer hielt mit Eingabe vom 4. August 2022 an seinen Anträgen fest und reichte weitere Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: