2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 13. Juni 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 12. Mai 2022 sei aufzuheben, ein gerichtliches Obergutachten einzuholen und in der Sache neu zu entscheiden. 2. Dem Beschwerdeführer sei mit Wirkung ab dem 1. November 2016 eine Rente der Invalidenversicherung zu gewähren. -3-