1.2. Die Beschwerdegegnerin holte in der Folge weitere medizinische Unterlagen ein und liess den Beschwerdeführer anschliessend durch die PMEDA AG, Zürich, polydisziplinär begutachten. Das Gutachten wurde am 24. August 2021 erstattet. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 nahmen die Gutachter Stellung zu den Ergänzungsfragen der Beschwerdegegnerin und des Beschwerdeführers. Mit Vorbescheid vom 17. Januar 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer schliesslich die Zusprache einer befristeten ganzen Invalidenrente für die Periode vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 in Aussicht und erliess sodann am 12. Mai 2022 eine gleichlautende Verfügung.