1. 1.1. Der 1960 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 11. Juli 2016 der Folgen eines am 2. November 2015 erlittenen Unfalls wegen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und führte Frühinterventionsmassnahmen durch. Schliesslich wies sie das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers betreffend Invalidenrente gestützt auf das von ihr eingeholte Gutachten von Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Q., vom 23. August 2018 mit Verfügung vom 15. November 2018 ab.