In seiner Beurteilung legte Dr. med. C. – nach eingehender Würdigung der Ergebnisse der bildgebenden Untersuchungen, namentlich auch des knapp drei Monate vor dem Unfall am 6. Mai 2020 erhobenen MRI-Befun- des – nachvollziehbar dar, dass bezüglich der Schulterbeschwerden nur unfallfremde vorbestehende Befunde pathologisch-anatomisch fassbar seien. Zudem sei das "allein anamnestisch und subjektiv" initial als Kontusion beschriebene Ereignis in Form einer Prellung ungeeignet, eine Ruptur der Rotatorenmanschette zu verursachen, dies erst recht ohne ausgewiesenen Bone Bruise im unmittelbar benachbarten Humeruskopf.