5.2. 5.2.1. In materieller Hinsicht bringt die Beschwerdeführerin bezüglich der Aktenbeurteilung von Dr. med. C. vom 6. April 2022 im Wesentlichen sinngemäss vor, dieser hätte nicht begründet, weshalb die Verletzungen degenerativer Natur seien und aus welchem Grund es seiner Ansicht nach bloss zu einer vorübergehenden Verschlimmerung gekommen und der status quo sine bereits nach vier bis sechs Wochen eingetreten sei. Zudem sei Dr. med. C. fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das Unfallereignis nicht geeignet gewesen sei, die "vorhandenen Verletzungen" zu verursachen (vgl. Beschwerde S. 13 f.).