Mit Unfallmeldung vom 17. August 2020 meldete sie dieser, sie sei am 31. Juli 2020 auf dem nassen Deck eines Schiffes ausgerutscht und, als sie sich an der Bordstange habe auffangen wollen, auf den rechten Arm geprallt. Für dieses Ereignis erbrachte die Beschwerdegegnerin in der Folge vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung/Taggelder), welche sie mit Schreiben vom 23. September 2020 bzw. Verfügung vom 25. Mai 2021 per 11. September 2020 einstellte, da die noch über diesen Zeitpunkt hinaus geklagten Beschwerden nicht mehr unfallkausal seien. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 12. Mai 2022 ab.