1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin war bei der B. als kaufmännische Angestellte tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch unfallversichert. Mit Unfallmeldung vom 17. August 2020 meldete sie dieser, sie sei am 31. Juli 2020 auf dem nassen Deck eines Schiffes ausgerutscht und, als sie sich an der Bordstange habe auffangen wollen, auf den rechten Arm geprallt.