4.3.3. Im vorliegenden Fall wurde im Zahlungsbefehl Nr. ... vom 17. November 2021 folgender Forderungsgrund genannt: "Kostenbeteiligung F-2100397656; 07.04.2021 – 07.04.2021". Als Betrag wurde Fr. 53.50 genannt. Die im Zahlungsbefehl aufgeführte Rechnungsnummer F-2100397656 deckt sich mit der Rechnungsnummer in den an die Beschwerdeführerin adressierten Schreiben vom 13. April (VB 4), vom 3. Juni (VB 5) und vom 2. Juli 2021 (VB 6). Mit Schreiben vom 13. April 2021 wurde der Beschwerdeführerin eine Leistungsabrechnung für eine ärztliche Behandlung am 7. April 2021 zugestellt, mit der ihr Fr. 23.60 als Selbstbehalt in Rechnung gestellt wurde (VB 4).