Aus den von der Beschwerdegegnerin eingereichten Leistungsabrechnungen betreffend das Jahr 2021 (VB 16 ff.) ergibt sich bis zur Leistungsabrechnung vom 13. April 2021 folgende Zusammenstellung: Leistungsabrechnung Betrag Anrechnung Anrechnung VB (Franchise) (Selbstbehalt)