2. 2.1. Am 10. Juni 2022 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte Folgendes: "1. Es sei der Einsprache-Entscheid vom 11.05.2022 sowie die Verfügung vom 28.02.2022 in der Betreibung Nr. ... der Beschwerdegegnerin vollumfänglich aufzuheben.