2. 2.1. Die B. AG ist den ihr als Arbeitgeberin obliegenden Beitrags- und Abrechnungspflichten gemäss Art. 14 Abs. 1 AHVG in Verbindung mit Art. 34 ff. AHVV nicht nachgekommen. Die Beschwerdegegnerin macht eine offene Forderung in der Höhe von Fr. 37'385.90 geltend (VB 29). Für die eingegebene Konkursforderung wurde der Beschwerdegegnerin ein Verlustschein infolge Konkurses nach Art. 265 SchKG ausgestellt (VB 75).