Das Invalideneinkommen ist basierend auf den LSE-Tabellenwerten zu ermitteln. Gestützt auf die Tabelle TA1 des Jahres 2018, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, und die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 90 % (vgl. E. 3. hiervor) beträgt dieses Fr. 60'990.00 (Fr. 5'417.00 x 12 x 41.7/40 x 0.9). Bei einer Erwerbseinbusse von Fr. 3'373.00 (Fr. 64'363.00 - Fr. 60'990.00) resultiert ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 5 % (Fr. 3'373.00 / Fr. 64'363.00 x 100; Art. 28 Abs. 2 IVG).