107.2 S. 4), unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit Fr. 67'751.00 (Fr. 5'455.00 x 12 x 41.4/40). Demgegenüber hätte der Beschwerdeführer ausweislich der Angaben seines ehemaligen Arbeitgebers im Jahr 2017 einen Lohn von monatlich Fr. 4'150.00 erzielt (VB 23 S. 5). Unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung bis 2018 (vgl. die Tabelle Nominallohnindex des BfS, Männer, 2011-2019, Ziff. 05-43, Sektor 2 Produktion), wäre somit von einem Valideneinkommen von Fr. 54'157.00 (Fr. 4'150.00 x 13 x 104.7/104.3) auszugehen.